Zulassung importierter Fiat aus EU Ausland

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jensputzier
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Registriert: 16. Mai 2009, 10:03

Beitrag von jensputzier »

Bei der Lektüre des H-Kennzeichen Beitrags fiel mir ein:

Falls man ein aus dem Ausland importiertes Auto (Oldtimer, Gebrauchtwagen) zulassen will und das Auto hat keine COC Bescheinigung, ist also älter als ca. 15 Jahre, dann braucht man keine Vollabnahme vom TÜV, falls es für den Wagen in D eine ABE gegeben hat. Es reicht also eine normal HU/AU aus.

Den Hinweis habe ich von der Turmgarage Kleve und habe es so an meinem Fiat 125 Special praktiziert.
Andrea-Sitzwerk
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Beitrag von Andrea-Sitzwerk »

Hallo Leute,

nach neuem EU-Recht gibt es dann beim Zulassen einige Schwierigkeiten wenn das Fahrzeug noch nie in Deutschland zugelassen war. Ist eine Info von einem Kunden. Das Ganze gilt nur für Fahrzeuge, die in der Vergangenheit noch keine deutsche Zulassung hatten. Das Komplizierte an dem Verfahren ist der für eingeführte Fahrzeuge (ohne Papiere ) zu erbringende Nachweis der ABE`s. Gilt ab 01.07.09. Der Prüfer kostet ca.110 Euro pro Stunde für das Heraussuchen dieser Unterlagen. Der Zeit-Bedarf ist je nach Vorarbeit des Halters 1 bis 3 Stunden. D.h. wer viele ABE`S beibringten kann hat es einfacher. Und die Zeit zur Fertigstellung des TÜV-Berichts für die Bündelungsbehörde dauert ca. eine Woche. Die Marburger brauchen eine Woche (im Schnitt) und verlangen ca. 40 Euro. Dann geht man mit allen Unterlagen zur Zulassung. Wenn man also zu einem Treffen will oder einen anderen festen Termin mit dem angemeldeten Fahrzeug wahrnehmen will, sollte diese Zeiten mit einplanen.
jensputzier
Membro giovane
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Registriert: 16. Mai 2009, 10:03

Beitrag von jensputzier »

Also das einzige Problem, das ich hatte war, daß unser "Straßenverkehrsamt" (Bürgerbüro) das noch nie gemacht hatte und auf einer Vollabnahme bestand. Kurz mal beim NRW Verkehrsministerium angerufen, das geklärt, dann ahben die das Bürgerbüro informiert und dann ging's. Mein Fiat kam aus Italien mit den gesamten italienischen Papieren und AU/HU und H-Kennzeichen-Gutachten. Eine ABE mußte ich nicht selber beibringen, die hat der Staat ja schließlich abgespeichert.

Gruß
Jens
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